Last updated on 15/06/2026
Ein Fleck Schimmel auf dem Käse, der Marmelade, dem Brot – und die Frage ist immer dieselbe: wegschneiden oder ganz entsorgen? Die fachlich saubere Antwort hängt davon ab, wie wasserreich und weich das Lebensmittel ist.
Die Leitlinie der US-Lebensmittelaufsicht (USDA/FSIS) unterscheidet klar: Bei festen, wasserarmen Lebensmitteln – etwa Hartkäse, festem Gemüse wie Möhren oder Weißkohl – kann die Schimmelstelle großzügig, mindestens etwa 2,5 cm rund um den Befall, entfernt werden; der Rest ist verwendbar. Bei weichen, wasserreichen Lebensmitteln – Weichkäse, Brot, gekochten Speisen, Marmelade, weichem Obst – breiten sich Pilzfäden und mögliche Stoffwechselprodukte unsichtbar im gesamten Produkt aus. Hier gilt: vollständig entsorgen.
Hintergrund sind die Mykotoxine, die manche Schimmelpilze bilden. Beim Apfel etwa ist Patulin relevant; Untersuchungen amtlicher Stellen (z. B. Max Rubner-Institut, CVUA Karlsruhe) zeigen, dass der Stoff über die sichtbare Faulstelle hinaus ins Gewebe wandern kann. Die EU regelt Höchstgehalte für solche Kontaminanten in der Verordnung (EU) 2023/915.
Die Botschaft ist also nicht „alles wegwerfen“ und auch nicht „alles ist halb so wild“, sondern: differenziert beurteilen. Hartkäse retten, verschimmeltes Weichobst entsorgen. Wer die Regel kennt, vermeidet beides – unnötigen Wegwurf und unnötiges Risiko.
Quellen
USDA / FSIS: Molds on Food – Are They Dangerous? (Handhabung fester vs. weicher Lebensmittel).
Max Rubner-Institut; CVUA Karlsruhe: Patulin in Apfelerzeugnissen.
Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln.


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